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Prämienverbilligung IPV

12. Januar 2024

Sie haben für das Jahr 2023 einen höheren Anspruch auf Prämienverbilligung!

Wir haben festgestellt, dass die für die Prämienverbilligung zur Verfügung stehenden Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Dies ermöglicht dem Departement des Innern eine nachträgliche Anpassung der Parameter und eine damit verbundene Neuberechnung der Prämienverbilligung und eine Nachzahlung zu Ihren Gunsten. So wurde die Richtprämie von 70% auf 73% erhöht. Infolge dieser Anpassung haben Sie für das Jahr 2023 einen höheren Prämienverbilligungsanspruch.

Sie müssen nichts unternehmen. Die Nachzahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an Ihre Krankenkasse, welche Ihnen diese gutschreibt. Bitte beachten Sie, dass es einige Zeit dauern kann, bis die Gutschrift erfolgt

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