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* Wenn Zivilstand "Verheiratet", "In eingetragner Partnerschaft" oder "Getrennt": Die Summe von Einkommen und Vermögen beider Parteien eintragen.

Ab einer Berechnungsgrundlage von CHF 340'000.00 (Mindestbeitrag) werden zusätzlich 15% auf den AHV-Beiträgen für die Familienausgleichskasse berechnet.