Bitte füllen Sie für die Berechnung die nachfolgenden Felder aus.
* Wenn Zivilstand "Verheiratet", "In eingetragner Partnerschaft" oder "Getrennt": Die Summe von Einkommen und Vermögen beider Parteien eintragen.
Ab einer Berechnungsgrundlage von CHF 340'000.00 (Mindestbeitrag) werden zusätzlich 15% auf den AHV-Beiträgen für die Familienausgleichskasse berechnet.