Berechnung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige

Bitte füllen Sie für die Berechnung die nachfolgenden Felder aus.

* Wenn Zivilstand "Verheiratet", "In eingetragner Partnerschaft" oder "Getrennt": Die Summe von Einkommen und Vermögen beider Parteien eintragen.

Ab einer Berechnungsgrundlage von CHF 340'000.00 (Mindestbeitrag) werden zusätzlich 15% auf den AHV-Beiträgen für die Familienausgleichskasse berechnet.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Aufgrund eines internen Informationsanlasses bleibt die AKSO am Mittwoch, 22. April 2026, von 9:15 Uhr bis 10:30 Uhr geschlossen.

Danach sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Besten Dank für Ihr Verständnis.