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Seit 1. Juli 2008 wird in der AHV (und IV sowie in der Erwerbsersatzordnung EO, also in der 1. Säule) die 13-stellige Versichertennummer verwendet. Mit ihr sind keine Rückschlüsse auf Personen mehr möglich. Sie ist völlig anonym und zufällig und wird nur einmal vergeben. Die drei ersten Zahlen bilden den Ländercode (756 für Schweiz). Die Zahlen der 4. bis 12. Stelle sind Zufallszahlen und die 13. Stelle ist die Prüfziffer.

Zustellung nur noch auf Verlangen ab 1. Januar 2017

Auf dem Versicherungsausweis AHV/IV sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer der versicherten Person angegeben. Diese Informationen befinden sich seit Langem auch auf der persönlichen Kranken­versicherungs­karte. Deshalb hat der Bundesrat im Rahmen des Projekts "Administrative Vereinfachung" beschlossen, den automatischen Versand des Versicherungs­ausweises per 1. Januar 2017 einzustellen. Die Versicherten haben aber weiterhin die Möglichkeit, bei Bedarf einen Ausweis bei der Ausgleichskasse zu bestellen.

Muster Versicherungsausweis