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Fristverlängerung Lohndeklaration beantragen
Die ordentliche Frist bis am 30. Januar zur Einreichung der Lohndeklaration kann nicht eingehalten werden. Mir bzw. uns ist bewusst, dass bei Einreichung der Lohndeklaration nach dem 30. Januar auf auszugleichenden (nachzuzahlenden) Lohnbeiträgen ein Ausgleichszins von 5% ab 1. Januar anfallen kann. Trotzdem wird eine Fristverlängerung beantragt.