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Die stetig steigende Mobilität der Erwerbstätigen hat auch Auswirkungen auf die Sozialver­sicherungen. Für eine bessere Koordination und somit für ein lücken­loses Sozialnetz hat die Schweiz internationale Sozial­versicherungs­abkommen abgeschlossen. Die bedeutendsten Ab­kom­men sind die­jenigen mit den EU- und den EFTA-Staaten.

Die wichtigsten Informationen und Formulare haben wir hier für Sie zusammen­gefasst. Detaillierte Auskünfte sowie eine Liste der geltenden Sozialver­sicherungs­abkommen erhalten Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialver­sicherungen (BSV).

Arbeitnehmende sowie Selbständigerwerbende, welche einer oder mehreren Tätigkeiten im Ausland nachgehen, werden ersucht, sich mit ihrer Aus­gleichs­kasse in Verbindung zu setzen, damit die Unter­stellung geprüft werden kann. Um die Beur­teilung bei Mehr­fach­tätigkeit zu erleichtern, steht ein Hilfsformular zur Verfügung.

Grundsatz

Mit allen abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen soll erreicht werden, dass ein Ver­sicher­­ter trotz Mehr­fach­tätig­keit in ver­schiedenen Staaten nur in einem Mit­glied­staat versichert ist. Grund­sätzlich ist dies jeweils der Staat, in welchem die Er­werbs­tätigkeit ausgeübt wird (Erwerbsortprinzip).

Die an­wend­baren Bestim­mungen ergeben sich aus den persönlichen Verhältnissen:

  • Nationalität
  • Wohnsitz
  • Arbeitsort
  • Art und Dauer der Tätigkeit (selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit, Spezialkategorie)
  • Sitz des Arbeitgebers

Eine grobe Übersicht über die geltenden Koordinationsregelungen zwischen der Schweiz und der EU bzw. EFTA bieten die folgenden Grafiken:

Arbeitnehmende

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Selbständigerwerbende