Todesfall

Renten nach einem Todesfall sowie Informationen zu den Beiträgen

Hinterlassenenrente

Anspruch auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner oder Ehepartnerin bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.

Mehr zu Leistungen für Hinterlassene

Nichterwerbstätigen-Beiträge

Witwen, Witwer und Waisen, die keine Beiträge über eine Erwerbstätigkeit entrichten, sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.

Mehr Informationen zur Beitragspflicht

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Aufgrund eines internen Informationsanlasses bleibt die AKSO am Mittwoch, 22. April 2026, von 9:15 Uhr bis 10:30 Uhr geschlossen.

Danach sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Besten Dank für Ihr Verständnis.