Kopfbereich

Hauptbereich

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die anerkann-ten Ausgaben decken. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.

Anspruchsvoraussetzungen

Sie können Ergänzungsleistungen erhalten, wenn Sie

  • einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbe­zug), eine Rente der IV (ganze, dreiviertel-, halbe oder Viertelrente), nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten,
  • in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
  • Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, oder
  • als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununter­brochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.
  • Für EL-Ansprüche ab 01.01.2021 gilt zusätzlich, dass das Vermögen kleiner als CHF 100'000 (für Alleinstehende) bzw. kleiner als CHF 200'000 (für Ehepaare) sein muss. Der Wert von selbstbewohnten Liegenschaften wird bei dieser Vermögensobergrenze nicht berücksichtigt, Verzichtsvermögen hingegen schon.

Wie werden die Ergänzungsleistungen grundsätzlich berechnet?

Die jährlichen EL entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben, und Personen, die im Heim oder im Spital wohnen.

Krankheits- und Behinderungskosten

Zusätzlich zu den monatlichen Geldleistungen können bestimmte Krankheitskosten bis zu einem gesetzlichen Maximalbetrag zurückerstattet werden, sofern sie nicht bereits durch eine Versicherung (Krankenkasse, Unfall-, Haftplicht- oder Invalidenversicherung usw.) gedeckt sind.

Auskünfte und Informationen

Unsere AHV-Zweigstellen und wir stehen Ihnen für weitere Auskünfte sowie die Abgabe von Merkblättern und Anmeldeformularen gerne zur Verfügung. Sie finden diese wie auch einen EL-Online-Rechner auf unserer Homepage: www.akso.ch/el.

Grundlage für die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls bilden ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen.