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Was ist IPV?

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können individuelle Prämienverbilligungen helfen. Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden individuelle Prä­mien­ver­billigungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Ver­billigung der Prämien soll den anspruchs­berech­tigten Personen ein angemessener Ver­sicherungs­schutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.

Was sind die Voraussetzungen für IPV?

  • Steuerrechtlicher Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Solothurn am 1. Januar 2024
  • Aufenthaltsbewilligung B, F, G oder L
  • Obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz
  • Unterjähriger Zuzug aus dem Ausland

Wie berechnet sich die IPV?

Die quellensteuerpflichtigen Bruttoeinkünfte pro Monat oder Lohnperiode werden für die individuelle Prämienverbilligung durch die Ausgleichskasse auf die Beschäftigungsdauer im Anspruchsjahr hochgerechnet. Das für die Prämienverbilligung massgebende Einkommen entspricht 75% des Bruttoeinkommens für die Quellensteuerberechnung im Anspruchsjahr.

Maximal bezugsberechtigtes Bruttoeinkommen:

Maximal bezugsberechtigtes Bruttoeinkommen:

eine erwachsene Person
zwei erwachsene Personen
Ein- oder Zwei-Elternfamilie mit Kindern

 

CHF       39’999.00
CHF       69'333.00
CHF       97'333.00

Aufrechnung Bruttoeinkommen beider Ehepartner (inkl. 13. Monatslohn) anhand mindestens 4 Lohnabrechnungen.

Welche Unterlagen sind für die Prüfung des Anspruchs notwendig?

  • Antragsformular
    Dieses finden Sie auf der Internetseite www.akso.ch/online-schalter/formulare
  • Mindestens 4 Lohnabrechnungen (vollständige Monate, falls wöchentliche Abrechnung erfolgt) sowie/oder allfällige Abrechnungen der Arbeitslosenkasse, Rentenausweise vom Jahr 2024 usw.
  • Unterhalts-/Alimentenzahlungen und/oder Nachweis über sonstige Einkommen pro Elternteil im Jahr 2024 (Scheidungsurteil, Trennungsvereinbarung, Kontoauszug oder Ähnliches)
  • Kopie Krankenversicherungs-Police Grundversicherung KVG 2024 pro aufgeführte Person
  • Kopie Aufenthaltsbewilligung pro aufgeführte Person
  • Kopie Ausbildungsnachweise oder Immatrikulationsbestätigung

Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den aktuellen Daten vom Jahre 2024. Bitte nur Kopien einreichen, Originalpapiere werden nicht zurückgeschickt.

Welche Fristen gelten?

Die letzte Anmeldefrist ist der 31. Dezember 2024. Bei zu spät eingereichten Anträgen verwirkt der Anspruch auf IPV.

Wie wird die IPV ausbezahlt?

Nach Erhalt des schriftlichen Entscheides über den IPV-Anspruch erfolgt die Auszahlung an die entsprechende Krankenversicherung. Die Krankenversicherung wird den Anspruch auf Prämienverbilligung bei der monatlichen Prämienrechnung in Abzug bringen.

Dieses Merkblatt dient lediglich zur Information. Grundlage für die Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls bilden ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie unter www.akso.ch/ipv.