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Mitteilungen Familienzulagen

26. April 2024

Praxisänderung Frankreich

Seit Anfang des Jahres 2024 können die betroffenen Personen eigenständig auf der Homepage oder im Online-Tool der CAF die Anspruchsbestätigungen herunterladen. Bitte überprüfen Sie und Ihre Mitarbeiter die französische Bestätigung auf Vollständigkeit.

 

Wurden bereits Familienzulagen ausgerichtet, benötigen wir keine Neuanmeldung für Differenzzulagen von Familienzulagen mehr.  Reichen Sie uns lediglich die CAF-Bestätigung (Attestation destinée) des Vorjahres ein. Sollte die AKSO im Einzelfall dennoch eine Neuanmeldung benötigen, kontaktieren wir Sie entsprechend.

 

Gemäss EU/EFTA-Richtlinien müssen die Familienzulagen vorrangig im Wohnsitzland der Kinder bezogen werden. Das hat zur Folge, dass wir den Anspruch auf Familienzulagen rückwirkend prüfen werden (Beispiel: Anspruch 2024 prüfen wir Anfang 2025).

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