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Krankenkassen-Prämienverbilligung von EL-Bezüger

16. Dezember 2020

Für EL-Bezüger wurde die Krankenkassenprämie bisher in der Höhe der kantonalen Durchschnittsprämie in der EL-Berechnung berücksichtigt. Neu wird die effektive Krankenkassenprämie angerechnet, jedoch maximal in der Höhe der kantonalen Durchschnittsprämie. Infolge der EL Reform wurde der Krankenkasse die Prämienverbilligung in der Höhe von 60% der Durchschnittsprämie gemeldet (Erwachsene Person CHF 286.80). Der Differenzbetrag zu Ihrer effektiven Prämie oder zur Durchschnittsprämie wird Ihrer Krankenkasse anfangs Januar 2021 gemeldet werden, was eine Anpassung Ihrer Prämienrechnung zur Folge haben wird.

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