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AHV/IV-Rentenerhöhung per 1.1.2023

03. Oktober 2022

Die AHV/IV-Renten werden per 1.1.2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht.

Die AHV/IV-Renten werden per 1.1.2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12.10.2022 beschlossen. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 Franken pro Monat und die Maximalrente neu 2450 Franken pro Monat.

Die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung werden ebenfalls angepasst. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungs-leistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Auzahldaten 2023_Brief an Rentner AKSO.pdf

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