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Änderungen im Beitragsbereich per 1.1.2020

28. Oktober 2019

Im Zuge der Steuer- / AHV-Vorlage (STAF), welche im Jahr 2019 durch das Stimmvolk angenommen wurde, werden ab 01.01.2020 die AHV/IV/EO-Beiträge um 0.30 % erhöht (Arbeitnehmende +0.15 % / Arbeitgebende +0.15 %). Auch die Beiträge von Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen werden entsprechend angepasst.

Zudem hat der Verwaltungsrat der AKSO festgelegt, dass der Beitragssatz für die Familienausgleichskasse per 01.01.2020 von 1.20 % auf neu 1.15 % gesenkt wird. Durch diese Reduktion werden die bei der AKSO angeschlossenen Arbeitgeber um rund 2 Mio. Franken entlastet.

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