Reform AHV 21

Flexibilisierung der Altersrenten, Teilrentenbezug und Ausgleichsmassnahmen sind die wichtigsten Änderungen.

Was ändert sich mit der Reform AHV 21?

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen. Die Änderungen wurden ab dem Jahr 2024 schrittweise umgesetzt.

Die Stabilisierung der AHV umfasst insgesamt folgende Massnahmen:

  • Das Referenzalter für den Rentenbezug von Frauen und Männern wird nach und nach auf 65 Jahre vereinheitlicht
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
Erklärvideo AHV-Reform
Erklärvideo zur Anmeldung der Altersrente

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Wegen eines internen Anlasses schliessen Empfang und Telefon der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn am Donnerstag, 25. September 2025, bereits um 16:00 Uhr.
Ab Freitag, 26. September 2025, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!