Reform AHV 21

Flexibilisierung der Altersrenten, Teilrentenbezug und Ausgleichsmassnahmen sind die wichtigsten Änderungen.

Was ändert sich mit der Reform AHV 21?

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen. Die Änderungen wurden ab dem Jahr 2024 schrittweise umgesetzt.

Die Stabilisierung der AHV umfasst insgesamt folgende Massnahmen:

  • Das Referenzalter für den Rentenbezug von Frauen und Männern wird nach und nach auf 65 Jahre vereinheitlicht
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
Erklärvideo AHV-Reform
Erklärvideo zur Anmeldung der Altersrente

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2025 (ab 11.30 Uhr) bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen.

Gerne sind unsere Mitarbeitenden ab dem 5. Januar 2026 wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.