Erwerbsaufnahme

Informationen zu Erwerbseintritt, Stellenwechsel, AHV-Beiträgen und Versicherungsausweis

Erwerbseintritt

Die Beitragspflicht für Erwerbstätige beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs. Die Anmeldung bei der Ausgleichskasse nimmt der Arbeitgebende mit der Lohnbescheinigung vor.

Mehr zu den Beiträgen allgemein

Stellenwechsel

Arbeitnehmende müssen der Ausgleichskasse einen Stellenwechsel nicht melden. Der Arbeitgebende meldet mit der Lohnbescheinigung jeweils Ende Jahr die Namen und Einkommen der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmenden.

Versicherungsausweis

Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z. B. für Grenzgänger/innen oder bei Zuzug aus dem Ausland). Die AHV-Nummer ist auch auf der Krankenversicherungskarte aufgeführt.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2025 (ab 11.30 Uhr) bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen.

Gerne sind unsere Mitarbeitenden ab dem 5. Januar 2026 wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.