Entsendungen

Wenn Sie Mitarbeitende vorübergehend entsenden, bleiben diese weiterhin dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt.

Sie können die Entsendungen via Webapplikation ALPS (Application Legislation Platform Switzerland) beantragen. Mit connect – dem Onlineportal für Arbeitgebende – haben Sie direkten Zugriff auf ALPS. Informationen zu connect und zur Registrierung finden Sie hier.

Die Entsendungsbescheinigung der Ausgleichskasse gilt bei einer vorübergehenden Beschäftigung in der EU/EFTA für maximal zwei Jahre. Entsendungen sind nur von der Schweiz in einen Vertragsstaat oder von einem Vertragsstaat in die Schweiz möglich.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir sind an der diesjährigen HESO von Freitag, 18. September 2026 bis Sonntag, 27. September 2026 mit einem Stand vertreten. Sie finden uns in der Halle 2.

Wir freuen uns, Sie persönlich an unserem Stand begrüssen zu dürfen!