Entsendungen

Wenn Sie Mitarbeitende vorübergehend entsenden, bleiben diese weiterhin dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt.

Sie können die Entsendungen via Webapplikation ALPS (Application Legislation Platform Switzerland) beantragen. Mit connect – dem Onlineportal für Arbeitgebende – haben Sie direkten Zugriff auf ALPS. Informationen zu connect und zur Registrierung finden Sie hier.

Die Entsendungsbescheinigung der Ausgleichskasse gilt bei einer vorübergehenden Beschäftigung in der EU/EFTA für maximal zwei Jahre. Entsendungen sind nur von der Schweiz in einen Vertragsstaat oder von einem Vertragsstaat in die Schweiz möglich.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Wegen eines internen Anlasses schliessen Empfang und Telefon der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn am Donnerstag, 25. September 2025, bereits um 16:00 Uhr.
Ab Freitag, 26. September 2025, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!