Betreuungsentschädigung (BUE)

Eltern haben Anspruch auf Urlaub, wenn ihr Kind schwer erkrankt oder verunfallt.

Die Betreuungsentschädigung (BUE) ist für Eltern vorgesehen, deren minderjähriges Kind eine schwere Beeinträchtigung erleidet und dadurch einen erhöhten Bedarf an Begleitung und Pflege hat. Eine ärztliche Bescheinigung ist zwingend nötig. Ein Geburtsgebrechen oder eine Behinderung an sich gelten nicht als schwere gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes.
Der Entschädigungsanspruch beginnt am Tag des Unterbruchs der Erwerbstätigkeit für die Betreuung des gesundheitlich schwer beeinträchtigen Kindes. Der Anspruch endet spätestens nach 18 Monaten. Er endet vor Ablauf dieser Frist, wenn 98 Tagegelder bezogen worden sind.

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Wegen eines internen Anlasses schliessen Empfang und Telefon der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn am Donnerstag, 25. September 2025, bereits um 16:00 Uhr.
Ab Freitag, 26. September 2025, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!