Betreuungsentschädigung (BUE)

Eltern haben Anspruch auf Urlaub, wenn ihr Kind schwer erkrankt oder verunfallt.

Die Betreuungsentschädigung (BUE) ist für Eltern vorgesehen, deren minderjähriges Kind eine schwere Beeinträchtigung erleidet und dadurch einen erhöhten Bedarf an Begleitung und Pflege hat. Eine ärztliche Bescheinigung ist zwingend nötig. Ein Geburtsgebrechen oder eine Behinderung an sich gelten nicht als schwere gesundheitliche Beeinträchtigung im Sinne des Gesetzes.
Der Entschädigungsanspruch beginnt am Tag des Unterbruchs der Erwerbstätigkeit für die Betreuung des gesundheitlich schwer beeinträchtigen Kindes. Der Anspruch endet spätestens nach 18 Monaten. Er endet vor Ablauf dieser Frist, wenn 98 Tagegelder bezogen worden sind.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2025 (ab 11.30 Uhr) bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen.

Gerne sind unsere Mitarbeitenden ab dem 5. Januar 2026 wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.