Berechnung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige

Bitte füllen Sie für die Berechnung die nachfolgenden Felder aus.

* Wenn Zivilstand "Verheiratet", "In eingetragner Partnerschaft" oder "Getrennt": Die Summe von Einkommen und Vermögen beider Parteien eintragen.

Ab einer Berechnungsgrundlage von CHF 340'000.00 (Mindestbeitrag) werden zusätzlich 15% auf den AHV-Beiträgen für die Familienausgleichskasse berechnet.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2025 (ab 11.30 Uhr) bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen.

Gerne sind unsere Mitarbeitenden ab dem 5. Januar 2026 wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.