Krankheits- und Behinderungskosten

EL-Bezügerinnen und Bezüger können nicht gedeckte Krankheits- und Behinderungskosten einreichen.

Folgende Kosten können übernommen werden, sofern keine andere Versicherung (auch Privatversicherung) dafür aufkommt:

  • Franchise und Selbstbehalt der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
  • Haushaltshilfe
  • Patientenbeteiligung
  • Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige
  • Direkt angestelltes Pflegepersonal
  • Tagesstrukturen
  • Transportkosten
  • Diätkosten
  • Ärztlich verordnete Erholungs- bzw. Badekuren nach Spitalaufenthalt
  • Vorübergehender Aufenthalt im Heim oder Spital
  • Hilfsmittel
  • Zahnbehandlung

Krankheits- und Behinderungskosten werden nur vergütet, wenn sie innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung (bei Todesfall 12 Monate seit Rechnungsstellung) geltend gemacht werden.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!

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Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir sind an der diesjährigen HESO von Freitag, 18. September 2026 bis Sonntag, 27. September 2026 mit einem Stand vertreten. Sie finden uns in der Halle 2.

Wir freuen uns, Sie persönlich an unserem Stand begrüssen zu dürfen!