Entschädigung für den anderen Elternteil (EAE)

Nach der Geburt eines Kindes haben der Vater oder die Ehefrau der Mutter Anspruch auf eine Entschädigung.

Die Vaterschaftsentschädigung wurde am 1. Januar 2021 eingeführt. Durch die Einführung der Ehe für alle per 1. Juli 2022 änderte sich der Name. Auch die Ehefrau der Mutter hat Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung. Daher heisst diese neu Entschädigung für den anderen Elternteil. Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet, längstens für 14 Tage. Sie kann zusammenhängend oder in Einzeltagen bezogen werden, innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt des Kindes.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2025 (ab 11.30 Uhr) bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen.

Gerne sind unsere Mitarbeitenden ab dem 5. Januar 2026 wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.