Todesfall

Renten nach einem Todesfall sowie Informationen zu den Beiträgen

Hinterlassenenrente

Anspruch auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner oder Ehepartnerin bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.

Mehr zu Leistungen für Hinterlassene

Nichterwerbstätigen-Beiträge

Witwen, Witwer und Waisen, die keine Beiträge über eine Erwerbstätigkeit entrichten, sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.

Mehr Informationen zur Beitragspflicht

Geschätzte Kundinnen und Kunden
Wegen eines internen Anlasses schliessen Empfang und Telefon der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn am Donnerstag, 25. September 2025, bereits um 16:00 Uhr.
Ab Freitag, 26. September 2025, sind wir gerne wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!