Todesfall

Renten nach einem Todesfall sowie Informationen zu den Beiträgen

Hinterlassenenrente

Anspruch auf Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Personen, deren Ehepartner oder Ehepartnerin bzw. Vater oder Mutter gestorben sind.

Mehr zu Leistungen für Hinterlassene

Nichterwerbstätigen-Beiträge

Witwen, Witwer und Waisen, die keine Beiträge über eine Erwerbstätigkeit entrichten, sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs als Nichterwerbstätige beitragspflichtig. Die Beitragspflicht endet am Ende des Monats, in welchem das ordentliche Rentenalter erreicht wird.

Mehr Informationen zur Beitragspflicht

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2025 (ab 11.30 Uhr) bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen.

Gerne sind unsere Mitarbeitenden ab dem 5. Januar 2026 wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.