Mehrfachtätigkeit

Bei Arbeitnehmenden, die regelmässig in mehreren Ländern der EU oder der EFTA arbeiten, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.

In der Regel gelten nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates. Die zuständige Sozialversicherung stellt eine A1-Bescheinigung aus. Diese legt fest, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

In vielen Ländern kontrollieren die zuständigen staatlichen Stellen, ob Arbeitnehmende sozialversichert sind. Die A1-Bescheinigung weist dies nach.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Aufgrund eines internen Informationsanlasses bleibt die AKSO am Mittwoch, 22. April 2026, von 9:15 Uhr bis 10:30 Uhr geschlossen.

Danach sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Besten Dank für Ihr Verständnis.