Mehrfachtätigkeit

Bei Arbeitnehmenden, die regelmässig in mehreren Ländern der EU oder der EFTA arbeiten, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.

In der Regel gelten nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates. Die zuständige Sozialversicherung stellt eine A1-Bescheinigung aus. Diese legt fest, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

In vielen Ländern kontrollieren die zuständigen staatlichen Stellen, ob Arbeitnehmende sozialversichert sind. Die A1-Bescheinigung weist dies nach.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn bleibt vom 24. Dezember 2025 (ab 11.30 Uhr) bis und mit 2. Januar 2026 geschlossen.

Gerne sind unsere Mitarbeitenden ab dem 5. Januar 2026 wieder für Ihre Anliegen da.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen schöne Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.