Mehrfachtätigkeit

Bei Arbeitnehmenden, die regelmässig in mehreren Ländern der EU oder der EFTA arbeiten, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.

In der Regel gelten nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates. Die zuständige Sozialversicherung stellt eine A1-Bescheinigung aus. Diese legt fest, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

In vielen Ländern kontrollieren die zuständigen staatlichen Stellen, ob Arbeitnehmende sozialversichert sind. Die A1-Bescheinigung weist dies nach.

Geschätzte Kundinnen und Kunden

Wir sind an der diesjährigen HESO von Freitag, 18. September 2026 bis Sonntag, 27. September 2026 mit einem Stand vertreten. Sie finden uns in der Halle 2.

Wir freuen uns, Sie persönlich an unserem Stand begrüssen zu dürfen!