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Lohndeklaration
Arbeitgebende müssen der Ausgleichskasse jeweils Ende Jahr die effektiv ausgerichteten Löhne melden. Aufgrund dieser Lohnmeldung werden die definitiven Beiträge festgesetzt.
Login
Das Einmallogin kann aus Sicherheitsgründen nur noch mit folgenden Browsern geöffnet werden:
- Microsoft Edge
- Google Chrome
- Mozilla Firefox
- Apple Safari
Arbeitgebende, die einen Einmallogin-Code erhalten haben, können die Lohndeklaration hier vornehmen.
Hilfreiche Informationen, die Ihnen die Übermittlung der Lohnmeldung erleichtern, finden Sie in den Anleitungen.
Einreichefrist
Die Lohnmeldung ist bis spätestens 30.01.2024 einzureichen. Mit der fristgerechten Einreichung vermeiden Sie Mahngebühren in der Höhe von CHF 50.00 sowie Verzugszinsen von 5%, welche bei Nachzahlungen ab 01.01.2024 verrechnet werden. Fristverlängerung
ELM-Übermittlung
Unsere Empfängernummern lauten:
- AHV-AVS 011.000
- FAK-CAF 011.000
Bitte verwenden Sie unsere Abrechnungsnummer. Dies ist die zweite Nummer unter Betrifft.
Hier finden Sie alle anderen Empfängernummern. Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Swissdec.
Anleitungen
Merkblätter
- 2.01 Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
- 2.06 Hausdienstarbeit
- 2.07 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende
- 2.08 Beiträge and die Arbeitslosenversicherung
- 2.11 Beitragspflicht auf Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung
- 6.05 Obligatorische Unfallversicherung UVG
- 6.06 Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG