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Selbständigerwerbende: Zinsabzug auf investiertes Eigenkapital 2023

30. Januar 2024

Für das Jahr 2023 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von 2 % des im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in der Mitteilung Nr. 480 über den Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital für das Jahr 2023.

Nachfolgend finden Sie den Link auf die komplette Mitteilung des BSV:

Mitteilung Nr. 480 Link https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/19561

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