Die Überbrückungsleistungen (ÜL) richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen. Bei den Überbrückungsleistungen handelt es sich um eine neue Sozialversicherung. Die gesetzlichen Grundlagen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
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