Information zur Einführung der 13. Altersrente

Am 3. März 2024 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Einführung einer 13. Altersrente beschlossen. Ab 2026 erhalten die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger deshalb zusätzlich eine 13. Altersrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.

Das Wichtigste in Kürze:

Höhe der 13. Altersrente: 
- Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel Ihrer jährlichen Altersrente.
- Kinder- und Zusatzrenten sowie spezielle Zuschläge (z. B. für Frauen der Übergangsgeneration AHV21) werden dabei nicht berücksichtigt.
- Der Betrag wird auf ganze Franken gerundet.
- Eine genaue Berechnung ist erst im Dezember möglich, weil sich die Rente im Laufe des Jahres ändern kann.

Wer erhält die 13. Altersrente?

Alle Personen, die im Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben, erhalten automatisch auch die 13. Altersrente. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der Dezember-Rente.

Wichtiger Hinweis

Nur die Altersrenten werden 13-mal pro Jahr ausbezahlt. Hinterlassenenrenten (für Witwen, Witwer, Waisen) und Invalidenrenten bleiben weiterhin bei 12 Zahlungen pro Jahr.