Wegfall der Geltendmachung der Corona Erwerbsersatzentschädigung ab 1. Oktober 2022
03. Oktober 2022 News
Der Anspruch auf die Corona Erwerbsersatzentschädigung für Personen infolge erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Veranstaltungsbereich bis 30. Juni 2022 konnte bis 30. September 2022 geltend gemacht werden. Diese Frist ist nun abgelaufen. Ab 1. Oktober 2022 können nun keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.