Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in der Mitteilung Nr. 432 über den Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital für das Jahr 2020.
Für das Jahr 2020 entfällt der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbstständigerwerbenden.
Nachfolgend finden Sie den Link auf die komplette Medienmitteilung des BSV:
Selbstständigerwerbende: Zinsabzug auf investiertes Eigenkapital 2020
08. Februar 2021 News
Für das Jahr 2020 entfällt der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbstständigerwerbenden.