Für das Jahr 2019 entfällt der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbstständigerwerbenden.
Nachfolgend finden Sie den Link auf die Komplette Medienmitteilung des BSV:
Mitteilung Nr. 418
Selbstständigerwerbende: Zinsabzug auf investiertes Eigenkapital 2019
31. Januar 2020 News
Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in der Mitteilung Nr. 418 über den Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital für das Jahr 2019.