Selbstständigerwerbende: Zinsabzug auf investiertes Eigenkapital 2019

Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in der Mitteilung Nr. 418 über den Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital für das Jahr 2019.

Für das Jahr 2019 entfällt der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbstständigerwerbenden.

Nachfolgend finden Sie den Link auf die Komplette Medienmitteilung des BSV:

Mitteilung Nr. 418