Selbständigerwerbende: Zinsabzug auf investiertes Eigenkapital 2025

Für das Jahr 2025 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein Zins von 1 % des im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen informiert in der Mitteilung Nr. 504 über den Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital für das Jahr 2025.
Mehr Informationen entnehmen Sie der Mitteilung des BSV.