Per 1. Januar 2027 werden die AHV- und IV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst

Die vom Bundesrat am 2. Oktober 2026 beschlossene Anpassung der AHV- und IV-Renten tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Renten werden um 1,59 Prozent erhöht. Damit steigt die Minimalrente der AHV/IV von CHF 1'260 auf CHF 1'280. Die Maximalrente bei voller Beitragsdauer erhöht sich von CHF 2'520 auf CHF 2'560.

Auch im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, den Überbrückungsleistungen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden Anpassungen vorgenommen.