Juristische Personen: Beitragssatz FamEL für das Jahr 2026

Der von den Familienausgleichskassen bei den steuerpflichtigen juristischen Personen einzuziehende Beitrag zur Finanzierung der Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL) beträgt für das Jahr 2026 0.12% berechnet auf den für die Familienzulagen verbindlichen Lohnsummen.

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