Anpassung Verwaltungskostensätze für Arbeitgebende per 1. Januar 2027

Die bestehenden Verwaltungskostensätze für Arbeitgebende werden per 1. Januar 2027 in den einzelnen Lohngruppen wie unten aufgeführt angepasst. Der bisherige Bonus von 0.3 Prozentpunkten auf die Verwaltungskosten für das Einreichen der Lohndeklaration in elektronischer Form wird in die neuen Sätze integriert.

Mit der Einführung der elektronischen Übermittlung der Lohndeklaration im Jahr 2016 gewährte die AKSO den Arbeitgebenden einen Rabatt von 0.3 Prozentpunkten auf den Verwaltungskostensatz. Der Anteil der elektronisch eingereichten Lohndeklarationen ist seither kontinuierlich gestiegen und liegt mittlerweile bei über 95%.

Aus diesem Grund hat sich die AKSO entschieden, in Zukunft auf dieses Rabattsystem zu verzichten. Im Gegenzug werden die Verwaltungskosten gesenkt. Davon profitieren insbesondere Arbeitgebende mit einer Lohnsumme von mehr als CHF 100'000.

Bei Arbeitgebenden mit einer Lohnsumme von bis zu CHF 100'000 wird der Verwaltungskostensatz von 4% auf 4.3% erhöht. Grund für die Erhöhung ist, dass der Bearbeitungsaufwand in diesem Segment bisher nicht kostendeckend war.

Mit diesen Anpassungen werden die Verwaltungskosten an die heutige Situation angepasst. Dabei berücksichtigt die AKSO sowohl den hohen Anteil der elektronisch eingereichten Lohndeklarationen als auch den tatsächlichen Aufwand für deren Bearbeitung.