Adoptionsentschädigung ab 1. Januar 2023

Der Bundesrat hat am 24. August 2022 entschieden, dass die neue Adoptionsentschädigung per 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Der Bundesrat hat am 24. August 2022 entschieden, dass die neue Adoptionsentschädigung per 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Für die Festsetzung und Ausrichtung ist für die ganze Schweiz ausschliesslich die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK zuständig.

Adoptionsentschädigung

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