
Prämienverbilligung (IPV)
Beiträge an die Krankenkassenprämie für Personen mit wenig Einkommen und für Familien
Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten. Die Prämienverbilligungen dienen dazu, die grossen finanziellen Belastungen gewisser Versicherten zu reduzieren. Der Kanton Solothurn legt am Anfang jedes Jahres fest, welche Kriterien für die Prämienverbilligungen gelten. Die bezugsberechtigten Personen erhalten die Antragsformulare direkt von der AKSO. Die Anträge müssen jeweils bis spätestens 31. Juli eingereicht werden. Der Antrag für quellenbesteuerte Personen steht jeweils ab Mai des Anspruchsjahres zum Download zur Verfügung.
Prämienverbilligung 2025
Der Versand der Antragsformulare für die Prämienverbilligung 2025 an die voraussichtlich bezugsberechtigten Personen im Kanton Solothurn erfolgt im Januar 2025. Die Formulare können bis am 31. Juli 2025 eingereicht werden.
Haben Sie kein Antragsformular per Post erhalten? Das Online-Formular für Selbstmelder ist ebenfalls aufgeschaltet.
Anmeldung für quellenbesteuerte Personen
Quellenbesteuerte Personen können jeweils ab Mai des Anspruchsjahres das Antragsformular beim Arbeitgeber verlangen oder direkt über diese Website beziehen. Die Einreichungsfrist ist der 31. Dezember des Anspruchsjahres.