Prämienverbilligung (IPV)

Beiträge an die Krankenkassenprämie für Personen mit wenig Einkommen und für Familien

Individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien unabhängig von Einkommen und Vermögen der Versicherten. Die Prämienverbilligungen dienen dazu, die grossen finanziellen Belastungen gewisser Versicherten zu reduzieren. Der Kanton Solothurn legt am Anfang jedes Jahres fest, welche Kriterien für die Prämienverbilligungen gelten. Die Ausgleichskasse stellt allen Personen ein Antragsformular zu, welche nach Auswertung der rechtskräftigen Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf IPV haben. Die Anträge müssen innerhalb von 30 Tagen retourniert werden. Der Antrag für quellenbesteuerte Personen steht jeweils ab Mai des Anspruchsjahres zum Download zur Verfügung.

Prämienverbilligung 2026

Der Versand der Antragsformulare für die Prämienverbilligung 2026 an die voraussichtlich bezugsberechtigten Personen im Kanton Solothurn erfolgt ab Januar 2026. Das Formular muss innerhalb von 30 Tagen retourniert werden.

Haben Sie kein Antragsformular per Post erhalten? Das Online-Formular für Selbstmelder ist ebenfalls aufgeschaltet und kann bis am 31. Juli 2026 eingereicht werden.

Anmeldung für quellenbesteuerte Personen

Quellenbesteuerte Personen können jeweils ab Mai des Anspruchsjahres das Antragsformular beim Arbeitgeber verlangen oder direkt über diese Website beziehen. Die Einreichungsfrist ist der 31. Dezember des Anspruchsjahres.

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