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Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose

25. Juni 2021

Neue Leistung im Sozialversicherungssystem tritt am 1. Juli 2021 in Kraft

 

Die Überbrückungsleistungen (ÜL) richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Altersjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Sie sollen die Existenz ausgesteuerter älterer Personen bis zum Erreichen des Rentenalters sicherstellen.

Bei den Überbrückungsleistungen handelt es sich um eine neue Sozialversicherung. Die gesetzlichen Grundlagen treten am 1. Juli 2021 in Kraft. Auf unserer Homepage finden Sie das Merkblatt zur ÜL sowie weitere Informationen zur Berechnung.

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