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Senkung Beiträge an die Familienausgleichskasse per 1. Januar 2019

27. November 2018

Der Verwaltungsrat der AKSO und der IVSO hat am 26. November 2018 beschlossen, den Beitrag für die Familienausgleichskasse (FAK-Beitrag) auf den 1. Januar 2019 von 1.3% auf neu 1.2% der massgebenden Lohnsumme der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden nicht beitragspflichtiger Arbeitgebender sowie für Selbstständigerwerbende auf dem beitragspflichtigen Einkommen zu senken.

Selbstständigerwerbende entrichten lediglich auf demjenigen Bestandteil ihres AHV-pflichtigen Einkommens den Beitrag an die Familienausgleichskasse, welcher CHF 148‘200.00 im Kalenderjahr nicht übersteigt.

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