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AHV-Reform (AHV 21)

26. September 2022

Am 25. September 2022 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten über die AHV-Reform (AHV 21) ab. Die Reform wurde vom Stimmvolk angenommen.

Am 25. September 2022 hat die Schweizer Bevölkerung die Vorlage über die Stabilisierung der AHV (AHV 21) angenommen. Die Reform beinhaltet eine Änderung des AHV-Gesetzes und einen Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Die Reform hat zum Ziel, die Finanzen der AHV für die nächsten zehn Jahre zu sichern sowie das Niveau der Rentenleistungen zu erhalten. Die Massnahmen sehen eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern bei 65 Jahren sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts und die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) vor. Aktuelle Informationen zum Stand der Umsetzung sind beim Bundesamt für Sozialversicherungen erhältlich.

Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt. Bis Ende des Jahres 2023 ändert sich nichts. Fragen zur eigenen Rente ab 2024 können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Bisher stehen erst die Rahmenbedingungen fest. Sobald wir mehr Informationen vom Bundesamt für Sozialversicherung zur konkreten Umsetzung erhalten haben, wird die AKSO auf dieser Seite wieder informieren. Auch wenn Online-Services wie beispielsweise der Rentenrechner bereit sind.

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