Der Anspruch muss in jedem Fall neu angemeldet werden. Das entsprechende Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie hier.
Verlängerung des Anspruchs auf Corona-Entschädigung
17. September 2020 News
Der Bundesrat hat am 11. September 2020 kommuniziert, dass die Corona-Erwerbsersatzentschädigung in gewissen Fällen auch nach dem 16. September 2020 ausgerichtet werden kann. Der Anspruch muss in jedem Fall neu angemeldet werden. Das entsprechende Anmeldeformular und weitere Informationen finden Sie hier.