Das Stimmvolk hat in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 60,34 Prozent die Einführung eines über die EO bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs angenommen.
An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt.
Alle erwerbstätigen Väter sowie Väter, die ein Arbeitslosentaggeld beziehen, haben ab dem 1. Januar 2021 das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Sie können diesen Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes beziehen, am Stück oder verteilt auf einzelne Tage. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Die Entschädigung kann beantragt werden, sobald der Urlaub vollständig bezogen wurde.Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Arbeitnehmende und Arbeitgebende bezahlen somit neu je 5,3 Prozent AHV/IV/EO-Beiträge.
Das Anmeldeformular finden Sie spätestens Anfang 2021 auf unserer Webseite.
Vaterschaftsurlaub und Erhöhung EO-Beitragssatz ab 1. Januar 2021
13. November 2020 News
Das Stimmvolk hat in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 60,34 Prozent die Einführung eines über die EO bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs angenommen.