29. August 2012
Der Regierungsrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Teilrevision des Sozialgesetzes - Anpassung des Sozialgesetzes an die Änderung vom 18. März 2011 des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) Kenntnis genommen. Das Volkswirtschaftsdepartement wurde beauftragt, Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat unter Berücksichtigung des Vernehmlassungsergebnisses auszuarbeiten.