Lohnmeldung

Einreichung der Jahresabrechnungsunterlagen

Die Abrechnung ist bis spätestens 30. Januar des Folgejahres einzureichen. Bei Jahresabrechnungen die uns nach diesem Datum erreichen, wird auf nachzuzahlenden Beiträgen rückwirkend ab 1. Januar ein Verzugszins von 5 % erhoben. Fehlende Angaben zum BVG- und UVG-Anschluss lösen eine gebührenpflichtige Mahnung von CHF 50.00 aus.

Lohnmeldeverfahren

Die Lohndaten können Sie uns auf folgende Weise übermitteln:

Lohndaten am PC erfassen:
Das entsprechende Abrechnungsformular können Sie unter Online Schalter, Formulare im unteren Drittel bei der Überschrift "vereinfachtes Abrechnungsverfahren" oder "ordentliche Jahresabrechnung" herunterladen. Anschliessend können Sie die Daten am Bildschirm im Formular erfassen, das Formular ausdrucken, unterschreiben und uns auf dem Postweg zustellen. Die im PDF-Dokument erfassten Daten können gespeichert werden.

Lohndaten online erfassen:
Dieses Angebot richtet sich vor allem an KMU mit bis zu ca. 20 Mitarbeitenden. Die Lohndaten können Sie über das PartnerWeb online auf unserem Server erfassen (siehe „Zutritt PartnerWeb“). 

Lohndatei übermitteln (ELM):
Seit 2006 verfügen verschiedene Lohnprogramme über den ELM-Standard. Mit diesem Standard können Lohnmeldungen als Datei über das PartnerWeb übermittelt werden (siehe „Zutritt PartnerWeb“). Eine Liste der Programmhersteller finden Sie unter www.swissdec.ch.
Was ist ELM?

Zutritt PartnerWeb

Das online Ausfüllen der Lohnmeldung wie auch die Übermittlung der ELM-Datei setzen eine Registrierung voraus, welche Ihnen einen sicheren Zugang zum PartnerWeb ermöglicht.

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