Ergänzungsleistungen für Familien (FamEL)

Was ist eine Ergänzungsleistung für Familien?

Die Ergänzungsleistungen für Familien helfen dort, wo die Einkommen nicht die Lebenskosten decken. Mit dieser Leistung soll die Familienarmut verringert und vermieden werden, dass einkommensschwache Familien Sozialhilfe beziehen müssen.

Leistungen

Ergänzungsleistungen für Familien werden durch den Kanton ausgerichtet. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden

Anspruchsberechtigte

Personen haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Familien, wenn sie folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

Sie haben Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Kanton Solothurn und erfüllen diese Voraussetzungen ununterbrochen während 2 Jahren unmittelbar vor dem Zeitpunkt, von welchem an Ergänzungsleistungen für Familien verlangt werden;

Sie leben in häuslicher Gemeinschaft mit Kindern unter 6 Jahren;

Sie erzielen ein Bruttoeinkommen aus selbstständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit

1. bei Familien mit mindestens einem Kind unter 3 Jahren und

a) einer erwachsenen Person

von mehr als

7'500 Franken

 
b) zwei erwachsenen Personen von mehr als

30'000 Franken

 

2. bei Familien ohne Kinder unter 3 Jahren und

a) einer erwachsenen Person

von mehr als

15'000 Franken

 
b) zwei erwachsenen Personen von mehr als

30'000 Franken

 

Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und Einnahmen, die angerechnet werden können.

Antrag, Beginn und Ende des Anspruchs

Wer einen Anspruch auf FamEL geltend machen will, muss sich bei der zuständigen AHV-Zweigstelle melden. Dort können auch amtliche Formulare für die Anmeldung bezogen werden. Der Anspruch auf FamEL besteht erstmals für den Monat, in dem die Anmeldung eingereicht worden ist und die Voraussetzungen für ihre Ausrichtung gegeben sind. Der Anspruch verfällt auf Ende des Monats, in dem eine der Voraussetzungen nicht mehr besteht.

Meldepflicht

Folgende Änderungen sind sofort der zuständigen AHV-Zweigstelle zu melden:

  • Wohnsitzwechsel, Mietzinsänderungen sowie Änderungen der Anzahl Mitbewohner
  • Trennung, Scheidung, Wiederverheiratung, Todesfall
  • Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit
  • Erhöhung oder Verminderung des Einkommen

Fragen?

Bei weiteren Fragen zum Thema kontaktieren Sie uns unter der Nummer 032 686 22 00 oder per E-Mail unter leistungen@akso.ch

Nach oben